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Tauchermundstück 3D
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Sportmundschutz

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltung/Angebote
1. Diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle - auch zukünftigen - Verträge und sonstige Leistungen. Bedingungen des Käufers/Bestellers verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen.
2. Unsere Angebote sind freibleibend. Vereinbarungen, insbesondere mündliche Nebenabreden, Zusagen, Garantien oder sonstige Zusicherungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.
3. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen sind - genau wie die Angaben auf dieser Internetseite - keine Beschaffenheitsangaben, Eigenschaftszusicherungen oder Garantien, soweit sie nicht ausdrücklich oder schriftlich als solche bezeichnet sind.

II. Preise

1. Unsere Preise verstehen sich, soweit nichts anderes vereinbart, ab Nürnberg ausschließlich Verpackung, jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer.
2. Wird die Ware verpackt geliefert, so berechnen wir die Verpackung zum angegebenen Preis; im Rahmen der gesetzlichen Regelungen nehmen wir von uns gelieferte Verpackungen zurück, wenn sie uns vom Käufer in angemessener Frist frachtfrei zurückgegeben werden.
3. In den Internet-Seiten angegebene Preise und Konditionen können sich aufgrund von Preiserhöhungen oder Erfassungsfehlern ändern. Maßgeblich sind deshalb die in der Auftragsbestätigung angegebenen Konditionen. Sollten sich diese verändert haben, so kann der Auftrag vom Besteller unmittelbar nach Erhalt der Auftragsbestätigung storniert werden. Wir behalten uns jederzeit das Recht vor, Aufträge abzulehnen.

III. Zahlung und Verrechnung
1. Unsere Rechnungen sind fällig innerhalb von 14 Tagen ohne die Möglichkeit der Skontierung ab Rechnungsdatum. Die Zahlung hat innerhalb dieser Frist so zu erfolgen, daß uns der für den Rechnungsausgleich erforderliche Betrag spätestens am Fälligkeitstermin zur Verfügung steht, unabhängig davon, ob der Besteller die von uns zu liefernde Ware bereits erhalten hat oder nicht. Der Käufer kommt spätestens 10 Tage nach Fälligkeit unserer Forderung in Verzug, ohne daß es einer gesonderten Mahnung bedarf.
2. Von uns bestrittene oder nicht rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen berechtigen den Käufer weder zur Zurückbehaltung, noch zur Aufrechnung.
3. Bei Überschreiten des Zahlungszieles, spätestens ab Verzug, sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 8%-Punkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
4. Wird nach Vertragsschluß erkennbar, daß unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, stehen uns die Rechte aus § 321 BGB (Unsicherheitseinrede) zu. Wir sind dann auch berechtigt, alle unverjährten Forderungen aus einer ggf. bestehenden laufenden Geschäftsverbindung mit dem Käufer fällig zu stellen. Bei Zahlungsverzug sind wir zudem berechtigt, Waren zurückzuhalten. Alle diese Rechtsfolgen kann der Käufer/Besteller durch Zahlung oder Sicherheitsleistung in Höhe unseres gefährdeten Zahlungsanspruchs abwenden. Die Vorschriften der Insolvenzordnung bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
5. Sonstige Kosten, die mit der Erstellung der von uns zu liefernden Ware auf Seiten des Bestellers anfallen, so etwa Zahnarzthonorar für die Erstellung eines geeigneten Abdrucks, gehen sämtlich zu Lasten des Bestellers.
6. Die genannten Regelungen, insbesondere die Regelungen zur Fälligkeit und zur Bezahlung, gelten auch für die Anforderung der Versandbox und Bezahlung der Schutzgebühr.

IV. Lieferfristen
1. Lieferfristen und -termine sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unseren Betrieb verlassen hat.
2. Lieferfristen verlängern sich in angemessenem Umfang bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie bei Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die außerhalb unseres Willens und unserer Einwirkungsmöglichkeit liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluß sind. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei Vorlieferanten eintreten. Derartige Umstände teilen wir dem Käufer unverzüglich mit. Diese Regelungen gelten entsprechend für Liefertermine. Wird die Durchführung des Vertrages für eine der Parteien unzumutbar, so kann sie insoweit vom Vertrag zurücktreten.
3. Grundsätzlich gehen wir davon aus, daß die vom Besteller bestellte Ware innerhalb eines Zeitraums von sechs Wochen nach Bestellung und Bezahlung ausgeliefert werden kann. Diese Inaussichtstellung eines Liefertermins stellt jedoch noch keine Lieferfrist oder einen Liefertermin dar. Lieferfristen und Liefertermine ergeben sich nur dann, wenn diese ausdrücklich von uns schriftlich bestätigt werden.
4. Sollte sich nach Zusendung der maßgeblichen Unterlagen und Gegenstände von Seiten des Bestellers an uns bei Nennung eines verbindlichen Liefertermins/einer Lieferfrist durch uns ergeben, daß aufgrund der Mangelhaftigkeit der vom Besteller übersandten Unterlagen oder Gegenstände eine Lieferfrist/ein Liefertermin nicht einhaltbar ist, so werden wir dem Besteller dies sofort mitteilen. In diesem Falle gilt die genannte Lieferfrist/der genannte Liefertermin als aufgehoben.

V. Eigentumsvorbehalt

1. Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschl. der künftig entstehenden oder bedingten Forderungen.
2. Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigungen durch Dritte muß der Käufer uns unverzüglich benachrichtigen.

VI. Ausführung der Lieferungen
1. Auf Aufforderung werden wir dem Besteller nach Eingang der Aufforderung und der entsprechenden Schutzgebühr auf einem unserer Konten die notwendigen Versandboxen sowie Unterlagen zusenden, so etwa die Briefe für den einen Abdruck nehmenden Zahnarzt etc. Die Schutzgebühr selbst werden wir im Falle des Zustandekommens des Hauptvertrags mit dem Wert der Bestellung verrechnen, so daß im Falle des Zustandekommens eines Hauptvertrages keine zusätzlichen Kosten für die Übersendung der Versandboxen anfallen. Werden die Versandboxen nicht an uns zurückgesandt oder werden die Versandboxen ohne Zustandekommen eines Hauptvertrages an uns zurückgesandt, so behalten wir die Schutzgebühr ein.
2. Die Anfertigung der vom Besteller bestellten Ware erfolgt auf der Basis der angelieferten Modelle, die sich aus der Abdrucknahme durch den vom Besteller ausgewählten Zahnarzt ergeben.
3. Die Rücksendung der bestellten Ware durch uns erfolgt mit entsprechend vorbereiteten Versandartikeln. Mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Lagers in Nürnberg oder - bei Streckengeschäften - des Lieferwerkes, geht die Gefahr bei allen Geschäften, auch bei Franko- und Frei-Haus-Lieferungen, auf den Käufer über. Für Versicherung sorgen wir nur auf Weisung und Kosten des Käufers.

VII. Haftung für Mängel
1. Bei berechtigter, unverzüglicher Mängelrüge können wir nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern (Nacherfüllung). Bei Fehlschlagen oder Verweigerung der Nacherfüllung kann der Käufer den Kaufpreis mindern oder nach Setzung und erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten. Ist der Mangel nicht erheblich, steht im nur das Minderungsrecht zu.
2. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nacherfüllung übernehmen wir nur, soweit sie im Einzelfall, insbesondere im Verhältnis zum Kaufpreis der Ware, angemessen sind. Aufwendungen, die dadurch entstehen, daß die verkaufte Ware an einen anderen Ort als den Sitz oder die Niederlassung des Käufers verbracht worden ist, übernehmen wir nicht, es sei denn, dies entspreche ihrem vertragsgemäßen Gebrauch.
3. Solange der Käufer uns nicht Gelegenheit gibt, uns von dem Mangel zu überzeugen, der insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware oder Proben davon nicht zur Verfügung stellt, kann er sich auf Mängel der Ware nicht berufen.
4. Weitere Ansprüche sind nach Maßgabe der Ziffer VIII ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind (Mangelfolgeschäden).
5. Der Besteller wird bei der Montage der von uns gelieferten Ware nur die von uns mitgelieferten Originalteile zur Befestigung unserer Ware an den beim Besteller vorhandenen Lungenautomat verwenden. Gleichzeitig hat der Besteller die von uns ausgearbeiteten und der Ware beigefügten Hinweise für die Befestigung der Ware am Lungenautomat zu beachten. Bei Nichtbeachten der Hinweise oder Verwendung anderer als der von uns übersandten Teile kann ein Mangel nicht geltend gemacht werden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß die Funktion der von uns gelieferten Ware von der Verwendung der von uns gelieferten Teile von Beachtung der Hinweise abhängt.
6. Farbabweichungen gegenüber den auf diesen Internet-Seiten dargestellten Farben berechtigten nicht zur Geltendmachung eines Mangels.

7. Wir weisen darauf hin, daß es sich bei den bestellten Waren um Sonderanfertigungen handelt. Der Umtausch oder die Rückgabe der bestellten Waren ist damit in jedem Falle - bis auf die genannten, gesetzlichen Gewährleistungsregeln - ausgeschlossen. Abweichend von den genannten Gewährleistungsregeln gewähren wir ab Zusendung der bestellten Ware (maßgeblich ist die Absendung in unserem Hause)eine dreijährige Gewährleistung gegen Durchbeißen des Mundstücks im Rahmen sachgerechten Gebrauchs; in diesem Falle verpflichten wir uns, die bestellte Ware auf unsere Kosten auszutauschen.

8. Bei der von uns gelieferten Ware handelt es sich um eine handgefertigte Spezialanfertigung, so daß die Oberflächenbeschaffenheit nicht mit der von maschinell hergestellten Mundstücken für Lungenautomaten für Taucher zu vergleichen ist. Die Oberflächenbeschaffenheit stellt keinen Mangel dar.

VIII. Allgemeine Haftungsbegrenzung und Verjährung
1. Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung haften wir - auch für sonstige Erfüllungsgehilfen - nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, beschränkt auf den bei Vertragsschluß voraussehbaren vertragstypischen Schaden.
2. Diese Beschränkungen gelten nicht bei schuldhaftem Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet wird, in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und auch dann nicht, wenn und soweit die Mängel der Sache arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit garantiert haben. Die Regeln über die Beweislast bleiben hiervon unberührt.
3. Soweit nichts anderes vereinbart, verjähren vertragliche Ansprüche, die dem Besteller gegen uns aus Anlaß oder im Zusammenhang mit der Lieferung der Ware entstehen, ein Jahr nach Ablieferung der Ware. In den Fällen der Nacherfüllung beginnt die Verjährungsfrist nicht erneut zu laufen.

IX. Urheberrechte
1. An Kostenvoranschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritten nur im Einvernehmen mit uns zugänglich gemacht werden. Zu Angeboten gehörige Zeichnungen und andere Unterlagen sind auf Verlangen zurückzugeben.
2. Sofern wir Gegenstände nach vom Käufer übergebenen Zeichnungen, Modellen, Mustern oder sonstigen Unterlagen geliefert haben, übernimmt dieser die Gewähr dafür, daß Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Untersagen uns Dritte unter Berufung auf Schutzrechte insbesondere die Herstellung und Lieferung derartiger Gegenstände, sind wir - ohne zur Prüfung der Rechtslage verpflichtet zu sein - berechtigt, insoweit jede weitere Tätigkeit einzustellen und bei Verschulden des Käufers Schadenersatz zu verlangen. Der Käufer verpflichtet sich außerdem, von uns allen damit im Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter unverzüglich freizustellen.

X. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
1. Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist Nürnberg. Gerichtsstand für Kaufleute ist Nürnberg.
2. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt in Ergänzung zu diesen Bedingungen deutsches Recht unter Einschluß der Vorschriften des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über den internationalen Warenkauf (CISG)

XI. Nutzungsbedingungen unserer Internet-Seiten
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XII. Firmendaten
Firma secudive
Hollerweg 7
92348 Berg
Inhaber: Horst Schneider